VEBERO AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

1. Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft

Die VEBERO AG – nachfolgend VB genannt - ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Olten. Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als Broker im Versicherungsbereich. Ein Auftrag für Mandanten der VB wird mittels Maklermandat, welches durch alle Beteiligten unterzeichnet wird, begründet.


2. Informationspflichten an die Mandanten (gem. Art. 45 VAG)

  • Der Berater weist sich gegenüber dem Mandanten aus. Dazu übergibt er dem Mandanten eine auf den Berater lautende Visitenkarte ab.
  • Der Berater klärt den Mandanten darüber auf, ob die für einen Vertrag angebotenen Versicherungsdeckungen von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen stammen und um welche Versicherungsunternehmen es sich handelt.
  • Der Berater übergibt dem Mandanten vor Abschluss des Vertrages jeweils die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Zusatzbedingungen und Besondere Bedingungen zum entsprechenden Antrag.
  • Die VEBERO AG bestätigt, mit folgenden Versicherungsgesellschaften Vertragsbeziehungen zu pflegen:

    AIG, Allianz Suisse, Alvoso, Asga, Atupri, Automate, AXA, AXA Arag, AXA Art, Basler, CAP, Chubb, Concordia, Convitus, CSS, Dextra, Elips Life, Emmental, Epona, Europäische Reiseversicherung, Fortuna Rechtsschutz, Futura, Gastrosocial, Gemini, Generali, Groupe Mutuel, GVB, Helsana, Helvetia, Hotela, Innova, Liberty, Liechtenstein Life, Mannheimer, Mobiliar, Nest, NoventusCollect, OCC, Orion, ÖKK, PAT-BVG, Pax, PK Aetas, PKG, PK SHP, Previs, Profond, Pro Life, Pro Medico, Prosperita, Protekta, RMS, Schweizerische Ärztekrankenkasse, Skandia Leben, Smile direct, SSO, Solida, Stiftung Abendrot, Swica, Swisscanto, Swiss Life, Sympany, Tellco pkPRO, TSM, UWP, Vaudoise, Visana, VSAO, VVST, Zürich

Die VEBERO AG ist den genannten Versicherungsgesellschaften weder wirtschaftlich noch rechtlich verpflichtet. Gemäss VAG gilt die VEBERO AG als ungebundener Versicherungsvermittler.


3. Haftung

Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet die VEBERO AG dafür (Berufshaftpflicht gemäss VAG). Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobfahrlässige Handlung. Für Schäden aus entgangenem Gewinn haftet die VEBERO AG nicht. Wird ein Leistungsanspruch geltend gemacht, wird dieser nur akzeptiert, sofern der Mandant sämtliche Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die VEBERO AG nicht dafür. Schadenersatzan sprüche verjähren 6 Monate nach Bekanntwerden des Schadens. Endet die Vertragsbeziehung zwischen dem Mandanten und der VEBERO AG (z.B. durch Kündigung Maklermandat), endet auch der Haftungsanspruch gegenüber der VEBERO AG.

Dort, wo nicht das Versicherungsunternehmen für die Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtigen Auskünfte aus der Vermitt lungstätigkeit der VERBERO AG haftet, hat die VEBERO AG eine Berufshaftpflicht bei der UniqueLiabiity RISK Versicherungs gesellschaft bei der die Vermögensschäden abgeschlossen wurde über eine Summe von 2 Millionen Schweizer Franken abgeschlossen (gem. Art. 45 VAG). Haftungsansprüche sind zu richten an:

VEBERO AG, Wyss Daniel, Stationsstrasse 33, 4600 Olten, Tel. Nr. +41 62 212 00 70 Die BSC Broker Service Center GmbH erbringt Dienstleitstungen für die VEBERO AG. Diese umfasst das Produktemarketing, erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offerkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierte Leistungen. Das Riskmanagement und die Betreuung der Mandaten obliegt alleine der VEBERO AG. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet alleine die VEBERO AG Die BSC haftet gegenüber dem Mandanten nicht. Jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Mandanten sind wegbedungen Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.


4. Datenschutz / Geheimhaltung

Die Mitarbeiterinnen der BSC und der VEBERO AG unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Dies Datenschutzerklärung ist auf der Website der BSC (brokerserive.ch) und der VEBERO AG (www.vebero.ch) abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.


5. Entschädigung

Honorar

Der Mandant schuldet der VEBERO AGfür vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:

  1. Individuell vereinbartem Honorar
  2. Preisliste der VEBERO AG
  3. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.- exkl. MWST soweit nicht durch die Entschädigung Dritter gedeck
  4. Ohne Abrechnung, das heisst, die VEBERO AG vereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten Dienstleistungen ohne Recht des Mandanten auf Herausgabe der Entschädigung Dritter

Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der VEBERO AG betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenomen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen. Entschädigung Dritter Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die VEBERO AG im Rahmen seiner Tätigkeit als Broker oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungs gesellschaften, erhält oder erhalten könnte. Falls die VEBERO AG solche Entschädigungen erhält, welche es gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit einverstanden, dass die VERBERO AG diese Entschädigung zusätzlich für seine Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.

Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach 5d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen der Versicherungsgesellschaften bekommen. Dies zur Information und Transparenz. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.


6. Dienstleistungen

Die VERBERO AG betreut und berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.


7. Mandantenangaben / Legitimationsprüfung

er Mandant verpflichtet sich, bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages alle Informationen betreffend den Personenund Sachinformationen wahrheitsgetreu an die VERBERO AG an- resp. weiterzugeben. Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Dies hat zur Folge, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadenfall keine oder verminderte Leistungen erbringt und per sofort vom Vertrag zurücktritt. Die VERBERO AG verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die VERBERO AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.


8. Übermittlungsfehler

Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die VERBERO AG die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.


9. Mitwirkungspflicht des Mandanten

Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungssumme, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der VERBERO AG umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstat-sachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der VERBERO AG umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, haftet die VERBERO AG nicht


10. Copyright

Die von der VERBERO AG abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/ VERBERO AG) an seinem geistigen Eigentum schützt.


11. Sonstiges

Änderungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese in schriftlicher Form vorliegen und von der VERBERO AG unterzeichnet sind.


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die VERBERO AG behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der VERBERO AG gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der VERBERO AG

Entschädigungen Dritter

Branche Satz in % der Nettoprämie
Sach­versicherungen 7.5 bis 15 % (Normaler Satz 15%)
Haftpflicht­versicherungen 7.5 bis 15 % (Normaler Satz 15%)
Rechtsschutz­versicherungen 15 % (Normaler Satz 15%)
Motorfahr­zeugversicherungen
Haftpflicht 4 bis 10% (Normaler Satz 4%)
Teilkasko 7 bis 15% (Normaler Satz 15%)
Kollisionskasko 7 bis 12% (Normaler Satz 12%)
Unfall 7 bis 15% (Normaler Satz 15%)
 
Unfall­versicherungen 3 bis 7% (Normaler Satz 5%)
Unfall Zusat­zversicherungen 15 bis 17.5% (Normaler Satz 15%)
Krankentaggeld­versicherungen 7.5 bis 10% (Normaler Satz 7.5%)
 
Kollektivleben­sversicherungen 0.5 bis 1.8% (Normaler Satz 1%)
 
Einzellebens­versicherungen 0.7 bis 4.5% der Produktionssumme*

* Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktespezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 100%.

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